Behörde untersagt Datenabgleich von Whatsapp und Facebook – aber mit Erfolg?

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Bild: Computerbetrug.de

Facebook darf keine Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern erheben und speichern. Ein entsprechendes Verbot hat jetzt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erlassen. Aber: Darf der das eigentlich – und muss sich Facebook daran halten?

Paukenschlag im Netz:  Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wurde außerdem dazu verpflichtet , bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall:

Was war der Anlass für das Einschreiten des Datenschutzbeauftragten aus Hamburg?

Facebook hatte gut zweieinhalb Jahren den beliebten Kurznachrichtendienst Whatsapp gekauft. Damals versicherte Facebook, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden. Kürzlich dann die Kehrtwende: Whatsapp teilte mit, dass man nun doch  Telefonnummer und Nutzungsdaten mit Facebook teilen werde. Wer am Stichtag 25. August schon WhatsApp-Nutzer ist, könne Facebook aber untersagen, die Profilinformationen zur Personalisierung der Werbung und Freunde-Vorschläge einzusetzen, hieß es. Am sonntag lief die Widerspruchsfrist dafür nun ab.

Wie begründet Johannes Caspar sein Verbot der Datenweitergabe?

Caspar sagt, die Datenweitergabe sei nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stelle auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar. „Denn ein solcher Austausch ist nur dann zulässig, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Facebook hat allerdings weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden.“

Warum hat ausgerechnet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz eingegriffen?

Weil Facebook seinen deutschen Firmensitz in Hamburg hat.

Kann der deutsche Datenschützer Facebook tatsächlich daran hindern, Daten bei Whatsapp abzusaugen?

Nein, tatsächlich hindern kann er Facebook nicht. „Es ist unwahr­scheinlich, dass die Anordnung des Daten­schützers direkt Früchte trägt. Facebook kann Wider­spruch einlegen und gegen die Anordnung vor Gericht ziehen. Ein lang­wieriges Verfahren“, heißt es etwa bei der Stiftung Warentest. Zudem:  Selbst ein Bußgeld in fünf- oder sechsstelliger Höhe würde Facebook wohl lächelnd aus der Portokasse zahlen.  Insofern ist das Einschreiten des Datenschützers vor allem ein symbolischer Akt.