Kritiker: Vorratsdatenspeicherung führt zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten

Bild: PhotographyByMK/fotolia.com

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Die von CDU/CSU und SPD neu geplante Vorratsdatenspeicherung stößt auf scharfe Kritik bei Internetwirtschaft, Mittelstand, und Journalisten.

Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohten erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Das erklärte jetzt Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim Verband der Internetwirtschaft eco. „Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt.“

Der Gesetzesentwurf werfe viele Fragen auf und dokumentiere, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist. „Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2010 ist klar, dass eine verfassungskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht möglich ist. Mit dem geplanten Gesetz ist ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht praktisch vorprogrammiert“, so Süme weiter. „Leidtragende werden auch dieses Mal die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen sein, die auf Kosten von geschätzt rund 600 Mio. Euro zur Umsetzung einer wertlosen gesetzlichen Regelung sitzenbleiben.“

Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung stößt auch auf scharfe Ablehnung des deutschen IT-Mittelstandes. Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), sieht vor allem die IT-Mittelständler bedroht: „Die Regeln zur Speicherpflicht für IKT-Anbieter sind für mittelständische Unternehmen schlichtweg nicht zumutbar“, sagte Grün. „Die Auflagen zur Speicherung der Daten können von Mittelständlern nicht einfach so geleistet werden. So schwebt die vorgesehene Haftungspflicht für die Sicherung der Daten wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen, die jederzeit mit einer Beanstandung rechnen müssen.“

Der Deutsche Journalisten-Verband erteilte den Plänen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in veränderter Form ebenfalls eine klare Absage. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken begrüßte zwar, dass das Ministerium die Schutzbedürftigkeit der elektronischen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten im Kern anerkenne. „Aber nur weil Bewegungsprofile der Journalisten nicht vorgesehen sind, ist die Vorratsdatenspeicherung ,light‘ damit nicht besser.“

Die vorgesehene Speicherung von Telefon- und IP-Daten für die Dauer von zehn Wochen höhle den Informantenschutz aus. „Wenn das Vorhaben Wirklichkeit würde, könnten Journalisten anonymen Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten. Ob die Speicherfrist zehn Wochen oder ein halbes Jahr dauert, macht grundsätzlich keinen Unterschied“, sagte Konken. Der DJV-Vorsitzende appellierte an die Bundesregierung, die Pläne zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.

Bei der nun – wieder einmal – geplanten Vorratsdatenspeicherung sollen die Kommunikationsdaten aller Bürger auch ohne Verdacht gespeichert werden – für den Fall, dass  sie möglicherweise doch eines Tages einer Straftat verdächtigt werden. Dabei soll nach dem Willen von CDU, CSU und SPD die Speicherung sämtlicher Standorte der Kommunikationsteilnehmer für vier Wochen, der Metadaten zu Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, Messenger-Nachrichten und der IP-Adressen aller Internet-Zugriffe für zehn Wochen erfolgen.

Dabei ist sehr unklar geregelt, wann diese Daten tatsächlich verwendet werden dürfen, laut Gesetzentwurf nämlich auch dann, wenn eine Straftat „mittels Telekommunikation“ begangen wurde und wenn die „Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre.“ Das macht es Strafverfolgungsbehörden einfach, auf diese persönlichen Daten zuzugreifen.