Bundesgerichtshof: Abo-Fallen im Internet sind Betrug

Für viele Opfer ist es eine späte Genugtuung: Abo-Fallen im Internet sind Betrug. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit einem der Großen der Abzocker-Szene die Grenzen aufgezeigt. Zu spät kommt das Urteil trotzdem.

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Symbolbild: Haramis Kalfar/fotolia.com

In dem entschiedenen Fall hatte das Landgericht Frankfurt am Main einen Mann wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte ungezählte Internetnutzer mit einem Routenplaner im Internet in eine Abofalle gelockt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass auf den Internetseiten des Mannes ein Routenplaner angeboten wurde, den man nur benutzen konnte, wenn man Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum eingab. Wer das tat, landete in der Falle. Wenn man auf das Feld „Route berechnen“ klickte, bekam man wenig später eine Rechnung über 59 Euro, weil man angeblich ein Abo abgeschlossen habe.

Dass der Klick zu einem Abo führt, war nur außerhalb des normalen Bildschirmfeldes zu lesen- eine übliche Masche in Hochzeiten der Abofallen-Abzocke. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer zunächst eine Zahlungsaufforderung. An diejenigen, die nicht gezahlt hatten, versandte der Angeklagte Zahlungserinnerungen; einige Nutzer erhielten zudem Schreiben von Rechtsanwälten, in denen ihnen für den Fall, dass sie nicht zahlten, mit einem Eintrag bei der „SCHUFA“ gedroht wurde.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten in einem ganz konkreten Fall wegen versuchten Betrugs. Dagegen ging der Mann aus Rodgau in Revision. Er meinte, er habe niemanden getäuscht und Schaden sei auch niemandem entstanden.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs war da allerdings ganz anderer Meinung., Die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung sei auf den entsprechenden Internetseiten gezielt verschleiert worden. Damit handle es sich um Betrug. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2005/ 29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Auch ein Vermögensschaden sei gegeben – der versprochene Routenplaner sei für die Betroffenen praktisch wertlos gewesen  (Urteil vom 5. März 2014 – 2 StR 616/12).

Abofallen im Internet, bei denen Internetnutzer bewusst über die Kostenpflicht getäuscht werden, sind also Betrug oder versuchter Betrug.  Mit diesem Urteil hat Deutschlands höchstes Gericht nun ein für alle Mal klar gestellt, dass es sich bei dieser Form der Abzocke nicht um ein Kavaliersdelikt handelt – sondern um eine Straftat, für die man auch im Gefängnis landen kann. Das dürfte für viele Betroffene nachträglich eine Genugtuung sein – und kommt dennoch zu spät. Abofallen in der jetzt verurteilten Form sind kaum noch im Netz zu finden, seit sich die Gesetze 2012 geändert haben.

Damit wiederholt sich ein Mechanismus, der auch bei den sogenannte 0190–Dialern vor zehn Jahren zu beobachten war: Rechtsprechung und Gesetzgebung hinken der Entwicklung im Internet Jahre hinterher. Das lässt Kriminellen leider immer wieder genug Spielraum, auf ihre Kosten zu kommen.