Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Weg für für die sogenannte Button-Lösung: Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet beschlossen. Die Maßnahme kommt allerdings um Jahre zu spät.

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Seit über sechs Jahren werden deutsche Verbraucher im Internet mit Abofallen und Kostenfallen abgezockt. Die Täter versprechen auf ihren Internetseiten Downloads oder Dienstleistungen und erwecken dabei den Anschein, diese wären kostenlos. Tatsächlich wird irgendwo im Kleingedruckten, in den AGB oder im nicht sofort sichtbaren Bereich etwas von einer Kostenpflicht geschrieben.

Wenn Verbraucher dann zur Nutzung des Dienstes ihre persönlichen Daten angegeben haben, sitzen sie in der Falle. Per Mail oder Post kommt die Rechnung und die Täter verlangen auf Grundlage eines angeblich geschlossenen Vertrages einen hohen zwei- oder sogar dreistelligen Betrag. Wer nicht zahlt, wird von Inkasso-Anwälten oder Inkassofirmen unter Druck gesetzt – oft mit übelsten Behauptungen.

Zahl der Kostenfallen im Internet ist drastisch gesunken

Einer Studie zufolge sind mittlerweile über fünf Millionen Deutsche Opfer einer solchen Kostenfalle im Internet geworden. Vor allem in den ersten Jahren sorgten Abofallen dieser Art bundesweit für Verunsicherung bei Verbrauchern. Seit gut einem Jahr ist die Zahl solcher Kostenfallen aber drastisch zurückgegangen – weil Zivilgerichte Opfern reihenweise Recht gaben, aber auch, weil die Strafjustiz das Problem nicht länger ignorierte.

Ähnlichen gilt nun auch für die Politik. Mit breiter Mehrheit beschloss der  Bundestag heute einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/7745). Lediglich die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Kernpunkt der Neuregelung ist die Verpflichtung der Unternehmen, beim Online-Handel mit einem Bestellbutton unmissverständlich auf entstehende Kosten hinzuweisen. Mit der sogenannten Button-Lösung soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden. Ein Vertrag soll also erst dann geschlossen sein, wenn sie die Schaltfläche gedrückt haben.

Linke: „Abzocke und Inkassounternehmen gehören zusammen“

Während Union, SPD und Grüne die Neuregelung begrüßten, kam Kritik von den Linken. Die Abgeordnete Caren Lay etwa sagte, man hätte viel früher gegen die Abzocke einschreiten müssen. „Durch die Zeitverzögerung sind den Verbrauchern Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden.“ Zudem zeigte sie kein Verständnis dafür, dass mit dem Gesetz nicht auch gegen unseriöse Inkassounternehmen vorgegangen wird. „Abzocke und unseriöse Inkassounternehmen gehören zusammen“, sagte sie. Auch die SPD erklärte, es sei die Chance vertan worden, „den unsäglichen Inkassounternehmen das Handwerk zu legen“.

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