Datenschützer fordern Aus für Facebook-Buttons auf Webseiten

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Verknüpfungen wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Internetseiten zu löschen.

Man sei zum Schluss gekommen, „dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen“, so die Datenschützer. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse.

„Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen“, so das Landeszentrum weiter. Betroffene Nutzer würden darüber aber nicht ausreichend informiert und könnten sich auch nicht aussuchen, ob ihre Daten gespeichert werden sollen oder nicht. Deshalb seien die Facebook-Dienste in dieser Form in Deutschland illegal.

Man erwarte „von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren“, so das Datenschutzzentrum wörtlich. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, werde man „weitergehende Maßnahmen ergreifen“. Möglich seien dann auch Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Mit ihrer Forderung lösten die Datenschützer eine breite Diskussion bei Facebook aus. Viele Webseitenbetreiber wurden verunsichert, ob sie ihre Verknüpfungen mit Facebook weiter aufrecht erhalten dürfen.

Rechtsanwalt spricht von „Armutszeugnis“ für Datenschützer

Der bekannte Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter sprach von einem Armutszeugnis für das Landeszentrum. Zwar sei die Kritik an der „Datenkrake Facebook im Grunde richtig“. Aber: „Statt sich mit dem wirklichen Gegner Facebook anzulegen und auf Verbesserungen zu drängen, versuchen es Weichert und seine Leute über die Einschüchterung harmloser Facebook-Nutzer.“

Facebook erklärte in einer Mitteilung zu den Vorwürfen, dass Facebook bei der Verwendung des «Gefällt-mir»-Buttons zwar technische Daten wie die IP-Adresse sehen könne – unabhängig davon, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt sei oder nicht. Aber «wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen.» Dies entspreche den üblichen Branchenstandards.