Neue Abofallen: Jetzt wird über die Telefonrechnung kassiert

Internetnutzern in Deutschland droht eine neue Gefahr: Erste Abofallen werden jetzt über die Telefonrechnung abkassiert. Für Betroffene wird es damit umständlicher gemacht, sich gegen die Abzocke zu wehren.

Seit ziemlich genau fünf Jahren machen Abofallen im Internet Verbrauchern das Leben schwer. Das Prinzip der Abzocker ist praktisch immer das Gleiche. Die Täter stellen Internetseiten online, auf denen man Name, Adresse und Mailadresse eintragen muss, um bestimmte Dienstleistungen zu bekommen. Dass diese Dienste etwas kosten sollen, wird im Kleingedruckten, in den AGB oder unauffällig im Fließtext versteckt.

Wer im Glauben an ein kostenloses Angebot seine Daten einträgt, bekommt wenig später eine Rechnung. Verweigert ein Opfer – zu Recht – die Zahlung, machen ihm Inkassobüros und dubiose Anwälte das Leben schwer. Sie bauen so lange Druck auf, bis ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen zahlt.

Dieses Modell funktioniert für Abzocker natürlich nur, so lange sich ausreichend Opfer finden, die sich einschüchtern lassen. Doch das wurden zuletzt vermutlich immer weniger. Denn nach fünf Jahren hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Abofallen im Internet schlichtweg nicht bezahlt werden müssen. Wer die Zahlung verweigert, bekommt zwar jede Menge Mahnungen zugeschickt. Auch Drohungen mit Gerichtsprozessen, Strafanzeigen, Mahnbescheiden und negativen Schufa-Einträgen mussten Opfer zumeist ertragen. Doch wer nicht zahlte, hatte auch nichts zu befürchten. Denn die Täter hatten faktisch keine Chance, auf legalem Weg an das geforderte Geld zu kommen.

Bis jetzt war das zumindest so. Doch nun haben fragwürdige Internetfirmen eine neue Masche entdeckt. Sie arbeiten nicht mehr mit Mahnungen und Anwalts-Briefen, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Stattdessen lassen sie einfach kassieren – über die Telefonrechnung.

Schon seit mehreren Wochen mehren sich die Beschwerden von Internetnutzern, die auf ihrer Telefonrechnung unter dem Punkt „Beträge anderer Anbieter“ fragwürdige Fremdposten vorfinden – etwa von Firmen wie „Yellow Access Operating ServAG“ mit Sitz Lützowufer 27 in Berlin oder „telomax GmbH“ mit Sitz Westhafen Platz 1 in Frankfurt.

Hinzu kommt, dass dubiose Abo-Dienste im Internet neuerdings nicht nur Name und Adresse potenzieller Opfer fordern – sondern auch die Angabe der Telefonnummer.

Ein Beispiel dafür ist die Seite quizdienst.com. Auf ihr wird mit einer einfach zu beantwortenden Frage („Was ist ein Apple iPad eigentlich?“) geworben. Wer antwortet, soll anschließend seine Mailadresse und seine Telefonnummer angeben. Nur im Kleingedruckten und in den AGB erfährt man, dass man mit Angabe seiner Daten ein Abonnement abschließe – welches über die Telefonrechnung abgerechnet wird. „Der Teilnehmer ist mit Abschluss des Vertrages verpflichtet den Abonnementbeitrag von 9,99 EUR inkl. MwSt. zu zahlen. Der wöchentliche Abonnementbeitrag wird wochenweise der Telefonrechnung des Teilnehmers belastet„, heißt es in den AGB der Seite.

Verantwortlich für die Seite quizdienst.com zeichnet eine Firma namens „Media Group Ltd, Suite E-2 Union Court Building, Elizabeth Avenue & Shirley Street, P.O. Box N-8188 Nassau, Bahamas“. Sicher kein Zufall: Über die gleiche Infrastruktur wie quizdienst.com wurden in der Vergangenheit Seiten wie nachbarschaft24.net, affair24.net und lottoverbund.com betrieben – berüchtigte Abzockerseiten, die bundesweit zig-tausende von Opfern forderten.

Ob Briefkastenfirmen wie die Media Group Ltd. – wenn auch über zwischengeschaltete Helfershelfer – einfach über die Telefonrechnung abkassieren können, wird rechtlich noch zu klären sein. Fakt ist: Wer einer Forderung widersprechen will, die über die Telefonrechnung einkassiert wird, hat einen gewissen Aufwand.

Computerbetrug.de rät:

1. Prüfen Sie bei Internetdiensten, bei denen Sie Daten herausgeben sollen, immer ganz genau die AGB und das Kleingedruckte. Oft versteckt sich auf derartigen Seiten eine angebliche Kostenpflicht.

2. Geben Sie bei scheinbar kostenlosen Diensten im Internet niemals ihre Telefonnummer heraus.

3. Wenn Sie fragwürdige Posten auf Ihrer Telefonrechnung finden, legen Sie bei Ihrer Telefonfirma schriftlich Einspruch ein. Betonen Sie dabei ausdrücklich, dass Sie lediglich den einen, fragwürdigen Beitrag nicht zahlen wollen, den Restbetrag jedoch begleichen. Fordern Sie zugleich einen Einzelverbindungsnachweis an.

4. Widersprechen Sie der dubiosen Forderung bei dem dabei genannten Anbieter.

5. Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur und fordern Sie die Behörde auf, den Fall zu prüfen.