outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung

Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.

„Outlets und Fabrikverkauf – Bis zu 80 % sparen“ heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie „Fabrikverkauf“, „Werksverkauf“, „Lagerverkauf“ und „Restposten“ – eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.

Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben – der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.

Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld – die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.

Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.

Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.

Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.

Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.

Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.