CDU-Ministerium will Lausch-Angriffe ausbauen

Der Verfassungsschutz soll künftig heimlich Computer durchsuchen, auf Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen, und Wohnungen ausspähen dürfen. Diese „Wunschliste“ des CDU-geführten Innenministeriums sorgt jetzt für Wirbel.

Der Süddeutschen Zeitung ist ein Konzept zugespielt worden, das im Innenministerium  von Wolfgang Schäuble (CDU) erarbeitet wurde. Das Papier war offenbar dafür gedacht, von der CDU im Falle eines Wahlsiegs am Sonntag in die Koalitionsverhandlungen eingebracht zu werden.

Aus dem Papier (hier ein von der taz veröffentlichtes Exemplar) geht hervor, dass der Verfassungsschutz nach dem Willen des Innenministeriums erheblich ausgeweitete Kompetenzen bekommen soll.

Konkret auf der Wunschliste des Schäuble-Ministeriums:

  • Der Verfassungsschutz soll künftig heimlich fremde Computer durchsuchen dürfen. Online-Durchsuchungen sind derzeit „nur“ dem Bundeskriminalamt erlaubt.
  • Verfassungsschützer sollen auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Seit Anfang des Jahres werden bekanntlich alle Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert. Zugreifen dürfen darauf aber „nur“ Polizei und Justiz.
  • Verfassungsschützer sollen heimlich in fremden Wohnungen lauschen oder filmen dürfen.
  • Der „genetische Fingerabdruck“ soll zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung werden. Bereits beim kleinsten Vergehen würden dann DNA-Daten in den Datenbanken gespeichert werden.
  • Verdeckte Ermittler sollen „szenetypische“ Straftaten begehen dürfen, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen.

Die Wunschliste des Schäuble-Ministerium für den Fall eines CDU-Wahlsiegs sorgte für erheblichen Wirbel. FDP-Politiker sprachen laut Spiegel Online von einer „Horrorliste“, die Grünen von „Schandtaten und Bosheiten zum Abbau des Rechtsstaats“.

Das Ministerium selbst ließ mitteilen, das Papier habe noch nicht „die Willensbildung des Hauses“ durchlaufen, sei also allenfalls eine Ideensammlung. Dass die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aufgehoben werden solle, sei ein falscher Eindruck.