„Ja,weiter“ reicht nicht: Regulierungsbehörde zieht 398.000 Mainpean-Dialer aus dem Verkehr

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute rund 398.000 Dialern die Registrierung entzogen.

Die Wählprogramme entsprächen nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, erklärte Behördensprecher Rudolf Boll auf Anfrage von Dialerschutz.de. Der betroffene Dialerbetreiber, die Berliner Mainpean GmbH, meldet sich gleichzeitig in einem Offenen Brief zu Wort. Kernpunkt: Die Regulierungsbehörde habe „keine eindeutige Definition“ zur Beschaffenheit von Dialern formuliert. „Es besteht somit stets die Gefahr, trotz ständiger Registrierung mit nicht gesetzeskonformen Zahlungsmöglichkeiten am Markt zu arbeiten.“ Für die Branche dürfte es ein schwerer Schlag gewesen sein, was die Regulierungsbehörde heute verkündete. Mainpean ist der größte Dialerbetreiber Deutschlands, tausende Diensteanbieter nutzen die Wählprogramme des Berliner Unternehmens – die ab heute als niemals registriert gelten: „Auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen“ sei „die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen“ worden, teilte die Behörde mit. „Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters.“ Gleichzeitig sei die sofortige Abschaltung der Nummern 0190-880460, 0190-880461 und 0190-80 56 40 angeordnet worden. Über diese wählten sich die betroffenen Dialer ein. Zudem dürften Einwahlen über diese Nummern ab sofort nicht mehr abgerechnet werden. „Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird“, erklärte Behördenchef Matthias Kurth in der Pressemitteilung.

Was die Regulierungsbehörde an den Mainpean-Dialern konkret bemängelt, hatten auch Dialerschutz.de und Computerbetrug.de vor zwei Wochen thematisiert: Die Wählprogramme beginnen die kostenpflichtige Einwahl, sobald der Nutzer auf einen Button mit der Aufschrift „Ja, weiter“ klickt. „Zu den Mindestanforderungen gehört aber, dass der Nutzer vor der Einwahl auf dem Dialer explizit eine Zeichenfolge eingeben muss“, so heute Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Darüber hinaus seien noch andere Mängel vorgelegen, die die Regulierungsbehörde zum Widerruf der Registrierung bewegt hätten. „Damit sind diese Dialer so zu behandeln, als ob sie niemals registriert worden wären“, so Boll: „Der Betreiber hat keinen Zahlungsanspruch.“ Was das in der Praxis bedeutet, ließ der Behördensprecher freilich offen. Können Kunden, die sich über die betroffenen Mainpean-Dialer eingewählt haben, ihr Geld zurück verlangen? „Das ist zivilrechtlich zu klären“, erklärte er dazu lapidar. Die Regulierungsbehörde selbst habe hier keine Entscheidungsbefugnis.

Mainpean: „Keine eindeutige Definition“

Mainpean selbst wehrt sich nun gegen den Anschein, krumme Geschäfte zu machen. Während der Regulierungschef Matthias Kurth erklärt, die Anordnung sei ein Signal dafür, „dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird“, spricht der Dialerbetreiber von „Missverständnissen“: „Wir sagen definitiv: Wir sind nicht die Grauzone und wir bewegen uns nicht in der Grauzone“, heißt es auf der Unternehmens-Webseite. Und beruhigt gleichzeitig seine Kunden: „Selbstverständlich steht der aktuellen und zukünftigen Auszahlung nichts im Wege.“ Tatsächlich hatten die Berliner bereits am Wochenende einen „Offenen Brief“ an die Regulierungsbehörde veröffentlicht, in dem sie den Bonnern Versäumnisse vorwerfen. So gebe es bis heute „keine eindeutige Definition über die Beschaffenheit von Dialern“ und „keinen Demodialer, keine Darstellung eines schematischen Ablaufs des Bezahlverfahrens insgesamt, worauf man sich beziehen könnte“. Ebenso seien „seit Erstveröffentlichung des Anforderungskataloges die Mindestanforderungen an Dialer, was die explizite Zustimmung des Endkunden durch Zeicheneingabe angeht, verschieden interpretierbar veröffentlicht worden“. Man distanziere sich „nach wie vor eindeutig von illegalen Methoden der Zahlungsabwicklung im Internet“, so Mainpean in seinem Offenen Brief. Allerdings stelle es sich „zunehmend als schwierig heraus, den Anforderungen nachzukommen“. Damit bestehe die Gefahr, „trotz ständiger Registrierung mit nicht gesetzeskonformen Zahlungsmöglichkeiten am Markt zu arbeiten.“

Die heutige „Massen-Abschaltung“ war, wenn es nach der Regulierungsbehörde geht, nur ein erster Paukenschlag. Laut Sprecher Boll wurden der Behörde bis heute rund 700 Dialer gemeldet, die möglicherweise nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Ein großer Teil der Beschwerden habe sich dabei auf Fälle vor dem Beginn der Registrierungspflicht am 15. August bezogen. Aber auch die anderen Fälle würden nach und nach abgearbeitet und entsprechende Konsequenzen gezogen. „Wir machen zwar eigene Stichproben, sind aber immer auf Hinweise von Betroffenen angewiesen.“ Wer meint, einen nicht gesetzeskonformen Dialer gefunden zu haben, solle diesen der Behörde unter Telefon 01805/342537 melden. Bis zu einer Reaktion – wie die Abschaltung der Nummer oder den Widerruf der Registrierung – könne es allerdings – wie im Fall Mainpean – einige Tage dauern: „Wenn wir solche Anordnungen treffen, muss es auch hieb- und stichfest sein“, so Boll. „Schließlich müssten wir das im Zweifelsfall auch vor Gericht durchfechten können.“